Psychomotoriktherapie

Fachlehrpersonen

Ruth Fuchs
Telefon
071 411 07 59
ruth.fuchs@schuleamriswil.ch

Magdalena Reiser
Telefon
071 411 07 59
magdalena.reiser@schuleamriswil.ch​​​​​​​

 

Was ist Psychomotoriktherapie?

Psychomotoriktherapie ist ein pädagogisch-therapeutisches Förderangebot, welches sich vorwiegend an Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten richtet.

 

Ziele

Unterstützung und Förderung folgender Entwicklungsbereiche:

  • Feinmotorik, z.B. Geschicklichkeit, Fingerbeweglichkeit
  • Graphomotorik, z.B. Stifthaltung, Buchstabenabläufe
  • Grobmotorik, z.B. Körperkoordination, Balance, Körpertonus
  • Sozio-emotionale Kompetenzen, z.B. Frustrationstoleranz, Kontakt- und Regelverhalten
  • Wahrnehmung, z.B. Körperwahrnehmung, visuelle Wahrnehmung
  • Lernverhalten, z.B. Konzentration, Ausdauer, Struktur, Handlunsplanung
  • Selbstkompetenzen, z.B. Selbstwirksamkeit, Selbstwertgefühl, Umgang mit Anforderungen

...damit ihr Kind den Schulalltag selbstständig und gestärkt meistern kann.

 

Arbeitsweisen

Die Arbeit der Psychomotoriktherapeutin orientiert sich:

  • an den persönlichen Entwicklungsthemen des Kindes
  • am individuellen Spiel- und Bewegungsverhalten
  • an seinen Stärken und Ressourcen
  • an der Erlebniswelt des Kindes

Die Psychomotoriktherapeutin arbeitet mit den Elementen Bewegung, Spiel, Musik und weiteren gestalterischen Ausdrucksmitteln.
Das Kind kann im geschützten Rahmen seine Fähigkeiten und Grenzen kennen lernen. Es baut seine Fertigkeiten aus und lernt mit seinen Schwierigkeiten unzugehen. Es hat die Möglichkeit über Beweguns- und Symbolspiele Erlebnisse, Gefühle und Konflikte auszudrücken und zu verarbeiten.

 

Angebote

  • Abklärung
  • Einzel- und Kleingruppentherapie (in der Regel 1x wöchentlich 45 Minuten)
  • Beratung von Eltern und Lehrpersonen
  • Unterrichtsbeobachtungen
  • Zusammenarbeit und Austausch mit betroffenen Fachpersonen
  • Prävention

 

Anmeldung und Diagnostik

Die Lehrperson und/oder die Eltern melden das Kind mit einem Anmeldebogen zur Abklärung an. 
Das Ziel der Abklärung ist das Kind möglichst ganzheitlich zu erfassen, was durch die Beobachtung des Kindes in freien und strukturierten Spiel- und Bewegungssituationen geschieht.
Nach der Abklärung finden ein Elterngespräch und ein Austausch mit der zuständigen Lehrperson statt. Bei Therapiebedarf stellt die Psychomotoriktherapeutin im Einverständnis mit den Eltern bei der Behörde Antrag. 

 

Finanzierung

Die Kosten (Abklärung, Beratungen, Therapie etc.) werden von der öffentlichen Hand (Schulgemeinde und Kanton) übernommen.